AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der TALLVEX AG bestehen aus mehreren Modulen (1–6). Die Module bilden eine rechtliche und wirtschaftliche Einheit und gelten ausschliesslich in ihrer Gesamtheit. Eine einseitige Anwendung oder Abbedingung einzelner Module ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
Modul 1: Hauptbedingungen für Verkauf, Lieferung und Installation von Maschinen
1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der [Name des Distributors], mit Sitz in der Schweiz (nachfolgend "Verkäufer"), gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen mit Sitz in der Schweiz oder Liechtenstein (nachfolgend "Kunde").
1.2 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Verkäufer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.3 Verträge sowie Vertragsänderungen oder -ergänzungen können gültig auch in elektronischer Form abgeschlossen und mittels qualifizierter elektronischer Signatur unterzeichnet werden.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Lieferung zustande.
2.2 An technischen Unterlagen, Zeichnungen, Beschreibungen, Abbildungen oder anderen Informationen behält sich der Verkäufer Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
3. Lieferumfang und Teillieferungen
3.1 Der Lieferumfang ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Ergänzungen oder Änderungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung.
3.2 Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese dem Kunden zumutbar sind.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Alle Preise verstehen sich netto in CHF ab Werk (EXW gemäss Incoterms 2020), es sei denn, vertraglich anders vereinbart. Verpackung, Transport, Versicherung, Steuern und allfällige Abgaben werden gesondert verrechnet. Bei Inlandlieferungen innerhalb der Schweiz oder nach Liechtenstein fallen keine Zollgebühren an.
4.2 Zahlungsbedingungen, Fälligkeiten, Verzugsfolgen und Sicherheitsleistungen richten sich ausschliesslich nach Modul 5.
5. Lieferfristen, Lieferhindernisse und Annahmeverzug
5.1 Lieferfristen gelten nur als verbindlich, wenn sie schriftlich als solche bezeichnet sind. Die Frist beginnt erst, wenn sämtliche für die Lieferung erforderlichen Angaben vorliegen und eine vereinbarte Anzahlung geleistet wurde.
5.2 Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, behördliche Anordnungen, Streiks, Aussperrungen, Kriege, Terror, IT-Ausfälle, Lieferschwierigkeiten bei Vorlieferanten sowie sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die ausserhalb der Kontrolle des Verkäufers liegen. In solchen Fällen verschieben sich Liefertermine angemessen.
5.3 Wird die Lieferung aus Gründen verzögert, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf ihn über. Lagerkosten und sonstige Zusatzkosten trägt der Kunde.
5.4 Verzugsentschädigung
Bei nachweislich vom Verkäufer verschuldetem Lieferverzug kann der Kunde eine Verzugsentschädigung geltend machen. Für die ersten zwei Wochen der Verspätung besteht kein Anspruch. Ab der dritten Woche beträgt die Verzugsentschädigung 0,5 % pro volle Woche, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Vertragspreises des verspäteten Teils der Lieferung. Nach Erreichen dieses Maximums kann der Kunde eine angemessene Nachfrist setzen und bei deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag bezüglich des verspäteten Teils zurücktreten. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Lieferverzugs sind ausgeschlossen.
6. Gefahrübergang
6.1 Die Gefahr geht mit der Bereitstellung der Ware ab Werk (EXW) auf den Kunden über.
6.2 Wird eine Anlieferung durch den Verkäufer vereinbart, so erfolgt der Gefahrübergang mit der Ablieferung am vereinbarten Bestimmungsort.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum des Verkäufers. Der Kunde ist verpflichtet, bei Eintragung im Eigentumsvorbehaltsregister mitzuwirken und das Eigentum aktiv zu sichern.
7.2 Der Kunde verpflichtet sich, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Feuer-, Wasser- und sonstige Risiken ausreichend zu versichern und dies dem Verkäufer auf Verlangen nachzuweisen.
7.3 Eine Weiterveräusserung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung vor Übergang des Eigentums ist unzulässig. Der Kunde trägt alle Kosten zur Wiedererlangung des Eigentums.
8. Mitwirkungspflichten des Kunden
8.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle technischen, organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen für eine ordnungsgemässe Lieferung, Montage und Inbetriebnahme rechtzeitig und auf eigene Kosten zu schaffen.
8.2 Dazu gehören insbesondere (nicht abschliessend):
• die Einhaltung der Aufstellungsbedingungen des Herstellers,
• Bereitstellung geeigneter Energiequellen (Strom, Druckluft, Gase),
• freie und sichere Zugänglichkeit zum Installationsort,
• Bereitstellung notwendiger Hilfsmittel wie Kran oder Stapler,
• Einhaltung aller baulichen, behördlichen und sicherheitsrechtlichen Vorgaben.
8.3 Kommt der Kunde diesen Pflichten nicht nach, verschieben sich Liefer- und Ausführungsfristen angemessen. Zusatzkosten gehen zu Lasten des Kunden.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Modul 2: Gewährleistung und Haftung
1. Prüfpflicht und Mängelrüge
1.1 Der Kunde hat die gelieferten Produkte unverzüglich nach Erhalt auf Mängel, Abweichungen und Transportschäden zu untersuchen und dem Verkäufer erkennbare Mängel innerhalb von 7 Kalendertagen schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde dies, gelten die Produkte als genehmigt.
1.2 Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch vor Ablauf der Gewährleistungsfrist anzuzeigen. Erfolgt keine fristgerechte Anzeige, sind Mängelrechte ausgeschlossen.
2. Gewährleistungsfrist und Umfang
2.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang oder Abnahme, je nachdem, was früher eintritt. Bei Mehrschichtbetrieb beträgt die Frist 6 Monate.
2.2 Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt nach Wahl des Verkäufers Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig, solange sie dem Kunden zumutbar sind. Für ersetzte oder reparierte Teile beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate, endet jedoch spätestens 18 Monate nach ursprünglicher Lieferung.
2.3 Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Kunde oder Dritte ohne Zustimmung des Verkäufers Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Kunde nach Auftreten eines Mangels nicht unverzüglich alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft.
2.4 Die Gewährleistung umfasst ausschliesslich die kostenfreie Lieferung der erforderlichen Ersatzteile. Dienstleistungen wie Aus- und Einbau, Justage, Transport, Reisezeiten sowie sonstige Technikerkosten sind nicht Bestandteil der Gewährleistung und werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
3. Ausschlüsse
3.1 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die zurückzuführen sind auf:
– unsachgemässe Montage, Betrieb oder Wartung,
– Nichtbeachtung von Bedienungs-, Wartungs- oder Sicherheitshinweisen,
– Einsatz ungeeigneter Betriebsmittel,
– eigenmächtige Eingriffe oder Modifikationen,
– äusseren Verschleiss oder Umwelteinflüsse,
– Montage durch nicht autorisiertes Personal.
4. Haftung
4.1 Der Verkäufer haftet unbegrenzt für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
4.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), wobei die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.
4.3 Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Datenverlust oder Reputationsschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
4.4 Die Gesamthaftung des Verkäufers gegenüber dem Kunden aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig und vorbehaltlich zwingender Haftung (insbesondere bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie nach dem Produktehaftpflichtgesetz) – auf den vom Kunden für die betroffene Lieferung bezahlten Preis beschränkt, maximal jedoch 10 % des Vertragspreises. Mehrere Schadensereignisse mit derselben Ursache gelten als ein einheitlicher Schadensfall.
4.5 Eine Haftung für Hilfspersonen gemäss Art. 101 OR wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
4.6 Schutzrechtsverletzungen Dritter
Der Verkäufer gewährleistet, dass die gelieferten Produkte bei Lieferung im Geltungsbereich dieser AGB keine Schutzrechte Dritter verletzen. Macht ein Dritter berechtigte Ansprüche geltend, wird der Verkäufer nach eigener Wahl und auf eigene Kosten
(a) eine rechtlich zulässige Nutzung ermöglichen (z. B. durch Lizenz),
(b) die Produkte austauschen oder so anpassen, dass die Verletzung entfällt, oder
(c) die Produkte zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
5. Produkthaftung
5.1 Die gesetzliche Produkthaftung gemäss Produktehaftpflichtgesetz bleibt unberührt.
5.2 Die Haftung nach dem Produktehaftpflichtgesetz bleibt unbeschränkt und richtet sich ausschliesslich nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. Darüber hinausgehende vertragliche Ansprüche wegen Personen- oder Sachschäden sind – soweit gesetzlich zulässig – in die allgemeine Haftungsbegrenzung nach Ziffer 4.4 einbezogen.
6. Rückgriff und Freistellung
6.1 Der Rückgriff des Kunden auf den Verkäufer ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
6.2 Der Kunde stellt den Verkäufer von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus unsachgemässer Verwendung oder eigenmächtigen Änderungen der gelieferten Produkte resultieren.
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Modul 3: Software und Lizenzen
1. Lizenzumfang
1.1 Der Kunde erhält ein nicht exklusives, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an der gelieferten Software ausschliesslich zur Verwendung mit der gelieferten Hardware und für die vereinbarten Zwecke. Jegliche darüber hinausgehende Nutzung bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
1.2 Eine Nutzung auf anderen Systemen, in anderen Umgebungen oder für Dritte (insbesondere im Rahmen von Outsourcing, Software-as-a-Service, Embedded-Systemen oder Mehrplatzbereitstellung) bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
1.3 Quellcode wird grundsätzlich nicht überlassen. Eine Dekompilierung oder Rückentwicklung ist nur im gesetzlich erlaubten Rahmen gestattet und ausschliesslich zum Zweck der Interoperabilität zulässig, sofern keine anderweitige technische Lösung zur Verfügung gestellt wird.
2. Schutzrechte
2.1 Alle Rechte an der Software verbleiben beim Verkäufer oder dessen Lizenzgebern. Der Kunde erkennt diese Rechte ausdrücklich an.
2.2 Der Kunde verpflichtet sich, Schutzrechtsvermerke nicht zu entfernen oder zu ändern und keine Schutzrechte Dritter zu verletzen. Verwendet der Kunde die Software in Kombination mit nicht freigegebenen Systemen oder Komponenten, stellt er den Verkäufer von Ansprüchen Dritter aus Schutzrechtsverletzungen vollumfänglich frei.
2.3 Schutzrechtsgewährleistung Software:
Der Verkäufer sichert zu, dass die überlassene Software bei vertragsgemässer Nutzung keine Schutzrechte Dritter im Vertragsgebiet verletzt. Für den Fall berechtigter Ansprüche Dritter gelten die Regelungen aus Modul 2 Ziffer 4.6 entsprechend.
3. Updates und Upgrades
3.1 Der Verkäufer ist nicht zur Bereitstellung von Updates, Upgrades oder Erweiterungen verpflichtet, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vertraglich vereinbart. Ausgenommen hiervon sind sicherheitsrelevante Updates, die zur Aufrechterhaltung der Grundfunktion erforderlich sind.
3.2 Erfolgt ein Update, gilt dieses ebenfalls ausschliesslich für den vertraglich festgelegten Nutzungszweck. Eine neue Lizenz entsteht nicht.
4. Gewährleistung für Software
4.1 Für die Software gelten die gleichen Gewährleistungsregelungen wie für die Hardware, sofern nicht anders geregelt. Voraussetzung ist eine reproduzierbare Funktionsabweichung vom Dokumentationsstand.
4.2 Der Verkäufer haftet nicht für Mängel infolge unsachgemässer Bedienung, Änderung der Systemumgebung oder Nutzung nicht freigegebener Hardware/Softwarekombinationen.
5. Haftung und Datenverlust
5.1 Der Verkäufer haftet nicht für Datenverluste oder -beschädigungen infolge unsachgemässer Handhabung, fehlender Datensicherung oder äusserer Einwirkungen, soweit diese nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Verkäufers zurückzuführen sind.
5.2 Der Kunde ist verpflichtet, tägliche Sicherungskopien seiner System- und Anwendungsdaten zu erstellen.
6. Open-Source-Komponenten
6.1 Sofern Open-Source-Komponenten Bestandteil der Software sind, gelten zusätzlich deren Lizenzbedingungen. Der Verkäufer stellt diese auf Anfrage zur Verfügung.
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Bedingungen dieser Lizenzen einzuhalten. Eine Haftung für Open-Source-Elemente ist ausgeschlossen.
7. Laufzeit und Beendigung
7.1 Das Nutzungsrecht an der Software endet automatisch mit Ablauf oder Kündigung des Hauptvertrags.
7.2 Nach Beendigung des Vertrags ist der Kunde verpflichtet, alle installierten, gespeicherten oder gesicherten Kopien der Software, soweit nicht gesetzlich oder regulatorisch notwendig, unverzüglich zu löschen oder auf Verlangen herauszugeben. Archivkopien, die aus gesetzlichen Gründen aufbewahrt werden müssen, dürfen nicht verwendet und müssen technisch gesperrt sein.
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Modul 4: Dienstleistungen und Montage
1. Leistungsumfang
1.1 Dienstleistungen wie Installation, Inbetriebnahme, Wartung, Schulung oder Beratung werden gemäss separater Leistungsbeschreibung oder Individualvereinbarung erbracht. Ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung besteht kein Anspruch auf bestimmte Ergebnisse oder Erfolg.
1.2 Schulungen und Beratungsleistungen vermitteln allgemeine technische Informationen. Eine Garantie für konkrete Resultate, Eignung für spezielle Anwendungen oder vollständige Fehlerfreiheit wird ausgeschlossen.
2. Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Leistungserbringung notwendigen Voraussetzungen auf eigene Kosten rechtzeitig zu schaffen, insbesondere:
• ungehinderten Zugang zu Maschinen, Strom- und Netzanschlüssen,
• Bereitstellung qualifizierten Bedien- und Hilfspersonals,
• technische Unterlagen, die für die Leistung erforderlich sind,
• Mitteilung sicherheitsrelevanter Bedingungen vor Ort.
2.2 Verzögerungen infolge unzureichender Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden. Der Verkäufer ist berechtigt, den Mehraufwand (insbesondere Reisezeiten, Wartezeiten und Zusatzanfahrten) gesondert in Rechnung zu stellen.
2.3 Soweit Fernwartung oder Arbeiten durch vom Verkäufer beauftragte Dritte erforderlich sind, hat der Kunde diese unter üblichen Bedingungen zu ermöglichen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, gelten etwaige daraus resultierende Verzögerungen als vom Kunden zu vertreten.
3. Termine und Verzögerung
3.1 Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als solche bestätigt wurden.
3.2 Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund höherer Gewalt, Streik, behördlicher Anordnung oder Nichtverfügbarkeit von Personal oder Materialien, wird die Frist angemessen verlängert, sofern der Verkäufer diese Umstände nicht zu vertreten hat, insbesondere wenn angemessene organisatorische, personelle und logistische Vorsorgemassnahmen getroffen wurden. Schadensersatzansprüche hieraus sind ausgeschlossen.
4. Leistungsnachweis und Abnahme
4.1 Eine ausdrückliche Abnahme erfolgt, wenn dies vertraglich vorgesehen ist, spätestens jedoch mit Inbetriebnahme oder Nutzung der Leistung durch den Kunden. Der Verkäufer kann dem Kunden zur Abnahme ein formelles Abnahmeprotokoll vorlegen. Der Kunde ist verpflichtet, dieses innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang zu unterzeichnen oder unter konkreter und nachvollziehbarer Angabe wesentlicher Mängel abzulehnen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung oder nutzt der Kunde die Leistung, gilt die Abnahme als erteilt (fiktive Abnahme). Teilabnahmen gelten als erfolgt, sobald der jeweilige Leistungsteil nutzbar ist. Eine Abnahme darf nur bei wesentlichen Mängeln verweigert werden.
5. Gewährleistung und Haftung
5.1 Es gelten die Regelungen aus Modul 2. Für Dienstleistungen, die nicht werkvertraglicher Natur sind, wird nur dafür gehaftet, dass sie nach anerkannten Regeln der Technik erbracht wurden. Eine Haftung für Erfüllungsgehilfen oder eingesetzte Subunternehmer wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
6. Serviceverträge
6.1 Für wiederkehrende Dienstleistungen wie Wartung, Inspektion oder Remote-Support gelten zusätzlich die nachfolgenden Regelungen, sofern vertraglich vereinbart.
6.2 Die Leistungen werden innerhalb der üblichen Geschäftszeiten des Verkäufers erbracht, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
6.3 Ersatzteile, Verbrauchsmaterialien sowie Leistungen ausserhalb der vertraglich vereinbarten Servicezeiten werden gesondert vergütet.
6.4 Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von drei Monaten vor Laufzeitende schriftlich gekündigt wird.
6.5 Der Verkäufer ist berechtigt, Leistungen durch qualifizierte Dritte zu erbringen.
6.6 Für Serviceleistungen gelten im Übrigen die Regelungen dieses Moduls sowie die Module 2 (Haftung) und 3 (Software), soweit anwendbar.
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Modul 5: Zahlungsbedingungen und Verzug
1. Preise und Zahlungsmodalitäten
1.1 Alle Preise verstehen sich netto, exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, Zoll, Transport, Verpackung, Versicherung und sonstiger Nebenkosten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
1.2 Zahlungen sind spesenfrei auf das vom Verkäufer angegebene Konto zu leisten. Die Zahlung gilt als erfolgt, sobald der Betrag endgültig gutgeschrieben ist.
2. Fälligkeit und Verzug
2.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 8 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
2.2 Der Verkäufer ist berechtigt, die Zahlung des Kunden in angemessene Teilraten aufzuteilen, beispielsweise in drei Stufen:
– bei Vertragsabschluss,
– bei Lieferung bzw. Versandbereitschaft,
– nach Abnahme oder zu einem vorher vereinbarten Zeitpunkt.
Der Verkäufer kann zusätzlich die Leistung von Sicherheiten (z. B. Bankgarantie, Akkreditiv) verlangen, wenn berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehen. Erfolgt diese nicht fristgerecht, ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung zurückzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten.
2.3 Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde automatisch in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
2.4 Im Verzugsfall schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Leitzins der Schweizerischen Nationalbank (SNB) p.a. sowie Ersatz aller durch den Verzug entstehenden Kosten (z. B. Inkasso-, Rechtsverfolgungs- oder Finanzierungskosten). Etwaig gewährte Rabatte, Skonti oder Sonderkonditionen entfallen bei Zahlungsverzug rückwirkend. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
2.5 Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, weitere Lieferungen oder Leistungen bis zum vollständigen Zahlungsausgleich zurückzuhalten.
3. Zurückbehalt und Verrechnung
3.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gegenansprüchen zurückzuhalten oder mit eigenen Forderungen zu verrechnen, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
4. Teilzahlungen und Raten
4.1 Teilzahlungen oder Ratenpläne bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Wird eine Rate nicht fristgerecht bezahlt, wird der gesamte Restbetrag sofort fällig.
5. Bonität und Sicherheiten
5.1 Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass der Zahlungsanspruch des Verkäufers durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, kann der Verkäufer weitere Leistungen verweigern, bis eine angemessene Sicherheit geleistet oder Vorauszahlung erbracht wurde.
5.2 Erfolgt keine Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung innerhalb angemessener Frist, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Modul 6: Datenschutz, Schlussbestimmungen und Gerichtsstand
1. Datenschutz
1.1 Der Verkäufer verarbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich im Einklang mit dem Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG) sowie, soweit anwendbar, der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
1.2 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses personenbezogene Daten wie Name, Funktion, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und technische Einsatzdaten verarbeitet werden.
1.3 Soweit der Verkäufer im Rahmen der Vertragserfüllung Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden erhält (z. B. durch Fernwartung oder Softwaredienste), erfolgt die Verarbeitung ausschliesslich zweckgebunden und im Auftrag des Kunden. Der Kunde bleibt datenschutzrechtlich Verantwortlicher.
1.4 Der Kunde ist verpflichtet, seine Mitarbeitenden angemessen über die Datenverarbeitung durch den Verkäufer zu informieren.
1.5 Weitere Informationen zur Datenverarbeitung, insbesondere zu Speicherfristen, Empfängern und Betroffenenrechten, finden sich in der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung unter: www. tallvex.ch/datenschutz
1.6 Für Datenverluste oder -veränderungen, die durch Übertragung über öffentliche Netze, Fernzugriffe oder die Nutzung externer IT-Systeme entstehen und trotz üblicher Sorgfalt unvermeidbar waren, übernimmt der Verkäufer keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.
1.7 Der Verkäufer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen vertrauenswürdige IT-Dienstleister und Auftragsverarbeiter im In- und Ausland einzusetzen, sofern diese geeignete Datenschutzstandards nachweisen.
2. Schlussbestimmungen
2.1 Erklärungen mit rechtlicher Wirkung bedürfen der Schriftform oder qualifizierten elektronischen Signatur, sofern gesetzlich zulässig. Auch Mitteilungen per E-Mail gelten als schriftlich, sofern nicht ausdrücklich qualifizierte elektronische Signatur verlangt wird. Der Zugang elektronischer Kommunikation gilt mit Versandnachweis als erfolgt.
2.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
2.3 Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers übertragen.
2.4 Massgeblich für die Auslegung und Anwendung dieser AGB ist die deutsche Sprachfassung. Übersetzungen dienen lediglich der Information und sind rechtlich nicht verbindlich.
2.5 Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche geltenden Exportkontroll-, Sanktions- und Embargobestimmungen der Schweiz sowie der Europäischen Union zu beachten. Der Verkäufer ist berechtigt, die Vertragserfüllung zu verweigern oder zu beenden, wenn die Durchführung gegen solche Vorschriften verstösst.
3. Gerichtsstand und anwendbares Recht
3.1 Es gilt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
3.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Kunden an dessen Sitz zu belangen.
Version: 01.09.2025 / TALLVEX AG
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